Eine Parlamentarische Interpellation Im Bundesrat – 2014

Die 07.05.2014 – Ueli Leuenberger Grüne NationalratEntfernung mit Bundesrat ein interpellation berechtigt :
Handeln zugunsten der über 50-jährigen Arbeitslosen ist notwendig
Wie beurteilt der Bundesrat die Lage der Stellensuchenden, die älter als 50 sind?
Welche Massnahmen zur Unterstützung unserer über 50-jährigen Arbeitslosen schlägt er vor?.

Begründung von interpellation: In der letzten Zeit häufen sich die alarmierenden Zeichen, die die Lage der über 50-jährigen von der Arbeitswelt ausgeschlossenen Personen betreffen. Immer häufiger äussern sich Betroffene. Oft sind sie von den unzähligen erfolglosen Bewerbungen zermürbt. Mehrere Zehntausend Personen sehen sich in dieser Situation. Und es besteht die Gefahr, dass sich die Lage in den kommenden Jahren weiter verschlechtern wird. Ab 50 kann die Stellensuche sehr schwierig werden und besonders anforderungsreich sein. Das Näherrücken des Pensionsalters, höhere Lohnkosten und Vorurteile verhindern die Anstellung der Betroffenen. Auf der Internetseite „50etplus“ beispielsweise kann man ergreifende Aussagen lesen. Diese Seite wurde von Menschen geschaffen, die von der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt wegen ihres Alters betroffen sind, für Menschen, die dieses Los teilen.

Mitunterzeichnende (42)
Aebischer Matthias – Amarelle Cesla – Aubert Josiane – Badran Jacqueline – Böhni Thomas – Caroni Andrea – Chopard-Acklin Max – de Buman Dominique – Fischer Roland – Fridez Pierre-Alain – Friedl Claudia – Girod Bastien – Glättli Balthasar – Graf Maya – Graf-Litscher Edith – Jans Beat – John-Calame Francine – Kessler Margrit – Kiener Nellen Margret – Mahrer Anne – Maire Jacques-André – Marra Ada – Meier-Schatz Lucrezia – Naef Martin – Nussbaumer Eric – Pardini Corrado – Piller Carrard Valérie – Reynard Mathias – Romano Marco – Rytz Regula – Schelbert Louis – Schwaab Jean Christophe – Semadeni Silva – Sommaruga Carlo – Thorens Goumaz Adèle – Tornare Manuel – Tschäppät Alexander – van Singer Christian – Vischer Daniel – von Graffenried Alec – Voruz Eric – Wermuth Cédric

 

Antwort des Bundesrates vom 13.08.2014

Grundsätzlich sind ältere Arbeitskräfte in der Schweiz sehr gut im Arbeitsmarkt integriert. Die Erwerbsquote der älteren Personen (55-64 Jahre) lag im Jahr 2013 laut Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung bei 74 Prozent und zählt im internationalen Vergleich zu den höchsten.

Die Arbeitslosenquote der Älteren (50 plus) ist konstant tiefer als diejenige der übrigen Altersklassen. Sie lag im Jahr 2013 mit 2,6 Prozent 0,6 Prozentpunkte unter dem schweizerischen Gesamtdurchschnitt.

Durch die Babyboom-Generationen der Jahrgänge 1940 bis 1965 und den darauffolgenden Einbruch der Geburtenzahlen hat die absolute Zahl der 50- bis 64-Jährigen innerhalb der Erwerbsbevölkerung stark zugenommen. Der Anteil älterer Personen an den Arbeitslosen blieb hingegen in den letzten 15 Jahren relativ stabil. In Anbetracht der sich verändernden Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung ist dieses Ergebnis positiv zu werten.

Kommt es jedoch zum Stellenverlust, ist es für Ältere oft schwieriger als für Jüngere, eine neue Stelle zu finden. 2013 machten die über 50-Jährigen 41 Prozent aller Langzeitarbeitslosen aus. Diese Quote war über die vergangenen Jahre relativ stabil.

Der Bundesrat ist sich der Problematik des hohen Risikos zur Langzeitarbeitslosigkeit für über 50-jährige Arbeitslose bewusst und handelt entsprechend. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt Ältere bei ihrer Stellensuche und setzt bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen ein. Ältere Arbeitslose, die sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden, können insbesondere mit Einarbeitungszuschüssen, Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträgen oder individuellen Kursen sowie Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung gefördert werden.

Zusätzlich zu den erwähnten Vorkehrungen im Bereich der ALV hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 2011 die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Dadurch soll vermehrt das einheimische Arbeitskräftepotenzial genutzt werden. Teilziel der Initiative ist auch die Förderung der Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmenden. Bund, Kantone und Spitzenverbände einigten sich an einem runden Tisch am 21. Mai 2013 über das konkrete weitere Vorgehen und beschlossen auf gesetzgeberischer Ebene u. a. folgende Massnahmen:

– Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 werden die rechtlichen Grundlagen im Bereich der AHV und der beruflichen Vorsorge für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmender verbessert.

– In den Reformen zur finanziellen Sicherung der Altersvorsorgesysteme prüft der Bund günstige Anreize für eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung älterer Personen.

Im Rahmen der FKI sind nicht nur der Bund, sondern auch die Organisationen der Arbeitswelt und die Kantone eingebunden, womit eine grössere Breitenwirkung angestrebt wird. Bund, Kantone und Sozialpartner prüfen in ihrem Kompetenzbereich, wie sie die Unternehmen zum Thema „Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen“ sensibilisieren können und wie der Austausch von guten Praktiken gefördert werden kann. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a BV prüft das WBF bis im Herbst 2014, ob weitere Anstrengungen und zusätzliche Massnahmen notwendig sind.

 

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